Samstag, 20. April 2024
Notruf: 122

Waldbrandschutz-Verordnung 2020

Wichtiger Hinweis zum vorbeugenden Brandschutz:

Gemäß Information der BH Schärding ist im Zeitraum vom 31. März 2020 bis 31. Oktober 2020 in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Schärding sowie in deren Gefährdungsbereichen jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten

Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Geldstrafen bis zu 7.270 Euro und/oder Freiheitsstrafen bis zu 4 Wochen sind bei Übertretung möglich.

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