Freitag, 29. März 2024
Notruf: 122

Waldbrandschutz-Verordnung 2019

Wichtiger Hinweis zum vorbeugenden Brandschutz:

 

Gemäß Information der BH Schärding ist im Zeitraum vom 10. April 2019 bis 31. Oktober 2019 in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Schärding sowie in deren Gefährdungsbereichen jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten

 

Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Geldstrafen bis zu 7.270 Euro und/oder Freiheitsstrafen bis zu 4 Wochen sind bei Übertretung möglich.

 

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